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Rechner, Einkaufsbon ohne lesbare Angaben und Lebensmittel auf einem Tisch als Symbol für die Schweizer Mehrwertsteuer.
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FinanzenAnalyse11:40 UhrJournalPlus RedaktionLesezeit: 3 Min.0 Kommentare

Mehrwertsteuer 2024: Warum zwei amtliche Zahlen auseinanderliegen

Die neue ESTV-Statistik nennt 27,182 Milliarden Franken Netto-Steuerforderung; die Staatsrechnung verbuchte 26,930 Milliarden. Dahinter stehen verschiedene Zeitpunkte.

Die am Montag veröffentlichte Mehrwertsteuerstatistik für 2024 enthält zwei auf den ersten Blick widersprüchliche Beträge. Ihre Gesamtübersicht weist eine Netto-Steuerforderung von 27,182 Milliarden Franken aus. Daneben stehen 26,930 Milliarden Franken «nach der Staatsrechnung». Die Differenz von rund 252 Millionen Franken ist kein Rechenfehler. Sie entsteht, weil die beiden amtlichen Reihen einen anderen Zeitpunkt für die Erfassung der Steuerforderung wählen. Wer daraus eine Aussage über Mehreinnahmen durch künftige Steuererhöhungen ableiten will, muss zuerst diese Begriffe auseinanderhalten.

Eine Steuer, zwei Kalender

Die Excel-Publikation der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zählt für ihre Statistik Forderungen, die im Berichtsjahr 2024 entstanden sind. Die Staatsrechnung erfasst dagegen Forderungen, die vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 verbucht wurden. Unternehmen haben nach Ende ihrer Abrechnungsperiode grundsätzlich 60 Tage Zeit, die Steuer zu deklarieren. Deshalb gelangen etwa Forderungen für das letzte Quartal eines Jahres nicht zwingend in derselben Jahresrechnung an. Die ESTV erläutert diese Abgrenzung in Blatt 2.1 ihrer neuen Arbeitsmappe.

Der Unterschied ist für Vergleiche entscheidend. Die 27,182 Milliarden Franken der Statistik sind nicht schlicht der Betrag, den der Bund 2024 als Einnahme verbuchte. Die Staatsrechnung nennt rund 26,930 Milliarden Franken. Dieser Wert lag gemäss ESTV-Tätigkeitsbericht 2024 um rund 1,782 Milliarden über dem Vorjahr. Ein Vergleich mit der 2023er Netto-Steuerforderung aus der neuen Statistik würde hingegen zwei verschiedene Jahresabgrenzungen mischen.

Zwei Stapel unbeschrifteter Buchhaltungsblätter und eine Waage als Symbol für unterschiedliche Mehrwertsteuer-Zählweisen.
MWST-Statistik und Staatsrechnung zählen Forderungen nach verschiedenen Zeitpunkten. Die Darstellung zeigt keine echten Daten. Symbolbild. · JournalPlus / KI-generiertes Symbolbild

Importe sind fast die Hälfte der Forderung

Von den 27,182 Milliarden Franken Netto-Steuerforderung der Statistik entfallen rund 15,013 Milliarden auf die ESTV und 12,169 Milliarden auf das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Das entspricht 55,2 beziehungsweise 44,8 Prozent. Der zweite Teil betrifft die auf Einfuhren erhobene Mehrwertsteuer. Er lässt sich laut ESTV nicht nach denselben Kriterien aufschlüsseln wie die von inländischen Steuerpflichtigen deklarierten Beträge. Ein Branchenranking der ESTV erklärt folglich nicht die gesamte Steuerforderung.

Noch eine Besonderheit: Unternehmen dürfen die auf eingekauften Leistungen bezahlte Steuer als Vorsteuer abziehen, sofern die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Aus einer hohen Steuer auf Umsätzen lässt sich daher nicht direkt auf einen gleich hohen Netto-Beitrag oder eine Steuerlast der Kundschaft schliessen. Im statistischen Teil der Arbeitsmappe stehen beispielsweise für 2024 rund 113,513 Milliarden Franken Steuer auf Umsätzen und rund 98,500 Milliarden anrechenbare Vorsteuer. Die Netto-Steuerforderung der ESTV beträgt entsprechend nur einen Bruchteil des ersten Betrags. Diese Grössen sind keine zusätzlichen Bundeseinnahmen, die man addieren dürfte.

Keine Tabelle über den Einkaufskorb

Die neue Publikation gliedert Unternehmen nach Wirtschaftssektoren, Umsatzgrössen, Rechtsformen und Steuerbetragsklassen. Sie ist damit nützlich, um die Struktur der Mehrwertsteuerpflichtigen zu untersuchen. Sie zeigt aber nicht unmittelbar, welcher Anteil der Steuer endgültig von Haushalten mit niedrigem oder hohem Einkommen getragen wird. Die Branche eines abrechnenden Unternehmens ist nicht identisch mit dem Konsumbereich einer Käuferin; Lieferketten und Vorsteuerabzüge liegen dazwischen.

Die ESTV nennt zudem Grenzen der Datenbasis. Bestimmte Leistungen etwa in Gesundheit, Bildung oder Kultur sind von der Steuer ausgenommen. Nicht alle damit verbundenen Umsätze erscheinen vollständig in den Abrechnungen. Ausserhalb der ordentlichen Deklarationen eingeforderte Beträge und spätere Korrekturen sind ebenfalls nicht in jeder Tabelle enthalten. Das ist relevant, wenn Steuerstatistiken als vollständiges Abbild des Konsums gelesen werden.

Seit Januar 2024 gelten der Normalsatz von 8,1 Prozent, der reduzierte Satz von 2,6 Prozent und der Sondersatz von 3,8 Prozent für bestimmte Beherbergungsleistungen. Der Jahresvergleich verlangt zusätzliche Vorsicht. Weil die Steuersätze Anfang 2024 angehoben wurden, fallen ein Satzwechsel und Änderungen bei Umsatz, Preisen sowie Importen in dieselbe Beobachtungsperiode. Die ausgewiesene Zunahme lässt sich daher nicht ohne weitere Berechnung einer einzigen Ursache zuschreiben. Ebenso wäre die Multiplikation des gesamten 2024er Steuerertrags mit einem vorgeschlagenen Aufschlag keine belastbare Ertragsprognose: Ermässigte und ausgenommene Leistungen, Vorsteuerabzüge und das künftige Verhalten fehlen in einer solchen Rechnung.

In einer Debatte über eine Anhebung zählt jedoch nicht allein, wie viel 2024 anfiel. Entscheidend wären die konkrete Ausgestaltung, die betroffenen Leistungen und das Verhalten von Unternehmen und Konsumierenden. Die Statistik liefert einen geprüften Ausgangspunkt – keine fertige Verteilungsrechnung und keine Prognose für eine neue Steuer.

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