Wohnungssuche: Warum die Trefferliste nicht alles zeigt
Portale, persönliche Kontakte und direkte Bewerbungen eröffnen unterschiedliche Zugänge. Entscheidend ist auch, was nach dem ersten Hinweis auf eine Wohnung geschieht.

Suchabo einrichten, Inserate öffnen, Bewerbung abschicken: Bei der Wohnungssuche lässt sich vieles am Bildschirm erledigen. Doch die Trefferliste ist kein vollständiges Abbild des Marktes. Ein Hinweis aus dem Bekanntenkreis oder das eigene Vergabeverfahren einer Gemeinde kann einen anderen Zugang eröffnen. Und selbst eine öffentlich sichtbare Wohnung ist noch längst nicht für alle gleich erreichbar.
Eine am 17. September veröffentlichte Comparis-Umfrage liefert dazu Zahlen: 44 Prozent der Befragten fanden ihr heutiges Zuhause über ein Immobilienportal, 27 Prozent über Familie, Freunde, Arbeitskollegen oder Bekannte. Innofact befragte dafür im August 2026 im Auftrag von Comparis 1038 Erwachsene in allen Schweizer Regionen.
Die als repräsentativ bezeichnete Erhebung umfasst Mietende und Eigentümer. Sie fragt rückblickend nach dem aktuellen Zuhause, nicht ausschliesslich nach Umzügen dieses Jahres. Die Werte sind deshalb weder Marktanteile der heutigen Mietwohnungsvergabe noch Erfolgsquoten einzelner Bewerbungen. Comparis betreibt selbst ein Immobilienangebot; die Auftraggeberrolle ist bei der Einordnung zu beachten.
Die knappe Auswahl bleibt das Grundproblem
Unabhängige amtliche Daten zeigen, unter welchem Druck die Suche stattfindet. Das Bundesamt für Statistik zählte am 1. Juni 2026 schweizweit 45’493 Leerwohnungen. Das entsprach 0,93 Prozent des Wohnungsbestands, nach 1,00 Prozent im Vorjahr. Unbewohnt und zur Miete angeboten waren 34’690 Wohnungen – 6,7 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.
Diese Leerwohnungszählung ist eine Aufnahme an einem Stichtag. Sie zählt nicht alle Wohnungen, die im Lauf eines Jahres den Haushalt wechseln. Eine bereits vermietete Wohnung kann nahtlos neu bezogen werden und taucht dann nicht als Leerstand auf. Umgekehrt sagt eine freie Wohnung irgendwo in der Schweiz wenig darüber aus, ob sie zum Budget und Arbeitsweg einer suchenden Person passt.
Der nationale Wert beschreibt damit die Enge des Angebots, nicht die persönliche Chance auf einen Vertrag. Den längerfristigen Zusammenhang von Knappheit und Mietentwicklung erläutert auch unsere Einordnung zum Schweizer Wohnungsmarkt vom 8. September.

Sichtbarkeit schafft noch keine gleichen Chancen
Dass ein Inserat für alle auffindbar ist, garantiert keine gleiche Behandlung. Eine vom Bundesamt für Wohnungswesen unterstützte Feldstudie verschickte 2018 über 11’000 Anfragen von fiktiven Interessierten an reale Wohnungsanbieter. Dabei wurden Namen und weitere Merkmale systematisch variiert.
Personen mit türkischen oder kosovarischen Namen erhielten seltener eine Einladung zur Besichtigung als solche mit Schweizer Namen. Der 2019 veröffentlichte Bericht belegt eine Zugangshürde in der damaligen Untersuchung. Er misst weder die heutige Häufigkeit noch die spätere Vertragsvergabe. Gerade diese Grenze macht einen wichtigen Unterschied sichtbar: Wer ein Wohnungsinserat findet, hat noch nicht dieselben Chancen, die Wohnung zu besichtigen oder zu erhalten.
Ein persönlicher Kontakt kann Informationen vermitteln. Daraus folgt aber keine Garantie, dass eine Bewerbung bevorzugt wird oder weniger Unterlagen nötig sind. Massgebend bleibt das jeweilige Auswahlverfahren.
Manche Türen öffnen sich nach festen Regeln
Ein konkretes Beispiel bietet die Stadt Zürich. Für ihre Wohnungen läuft die Bewerbung über die städtische E-Vermietung. Besichtigungseinladungen werden ausgelost; nur wer besichtigt hat, kann sich anschliessend bewerben. Die Stadt führt keine Wohnungswarteliste. Zudem gelten Vorgaben etwa zu Belegung, Einkommen und Wohnsitz.
Wer bloss häufiger ein allgemeines Immobilienportal aktualisiert, hat diese Zugangsschritte damit noch nicht erledigt. Das Beispiel lässt sich nicht auf sämtliche Genossenschaften oder private Verwaltungen übertragen. Es zeigt, weshalb es sich lohnt, bei passenden Wohnungsanbietern die eigenen Ausschreibungen und Bedingungen zu prüfen.
Ein gezieltes Dossier statt möglichst vieler Daten
Für die Suche ergibt sich daraus eine praktische Reihenfolge: Zuerst klären, ob Preis, Lage und Vergabebedingungen passen. Dann die verlangten Unterlagen bereithalten und Fristen beachten. Persönliche Hinweise können die Auswahl ergänzen; sie ersetzen diese Vorbereitung nicht.
Ein vollständiges Dossier muss dabei kein grenzenloses sein. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hält fest, dass Vermietende nur Daten verlangen dürfen, die mit Auswahl und Vertragsabwicklung direkt zusammenhängen und verhältnismässig sind. Auskünfte bei Dritten ohne Wissen der Interessierten widersprechen dem Transparenzgrundsatz.
Mehr Suchwege können zusätzliche Angebote sichtbar machen. Sie schaffen aber weder neue Wohnungen noch automatisch faire Auswahlverfahren. Wer die Wohnungssuche allein als Wettbewerb um das schnellste Suchabo oder die besten Beziehungen beschreibt, übersieht deshalb die entscheidende Frage: Nach welchen Regeln wird aus einem Hinweis tatsächlich ein Zuhause?
Quellen
- Comparis/Innofact: Wohnungskennzahlen-Analyse und Umfrage, 17. September 2026
- Bundesamt für Statistik: Leerwohnungszählung 2026, Mitteilung vom 10. September
- Bundesamt für Wohnungswesen: Ethnische Diskriminierung auf dem Schweizer Wohnungsmarkt, 2019
- Stadt Zürich: Ablauf der Wohnungsvermietung
- Stadt Zürich: Mietbedingungen und Hinweise zu Wartelisten
- EDÖB: Personendaten bei der Wohnungsbewerbung



